Wozu wird eine Fischtreppe benötigt
Fast alle Fischarten führen im Laufe ihres Lebens mehr oder weniger lange Wanderungen durch. Fische wandern und ziehen im Wesentlichen zu drei verschiedenen Habitaten: den Rückzugs-, Nahrungs- und Laichhabitaten. Neben den bekanntesten Wanderern unter den Fischen, Aal und Lachs, führen insbesondere die typischen und größeren Flussfische wie Barbe und Nase regelmäßige Wanderungen von vielen Kilometern zwischen dem Laichareal und dem sonstigen Aufenthaltsort aus.
Auch reine Nahrungswanderungen zwischen dem normalen Aufenthaltsort und Bereichen mit gutem Nahrungsangebot können über mehrere Kilometer gehen. Rückzugshabitate werden von den Fischen insbesondere in den Wintermonaten oder bei ungünstigen Wasser- und Abflussbedingungen (Hochwasser) aufgesucht. Für den Fortbestand ist es notwendig, dass die Fische im Laufe ihres Lebens zu den Habitaten ziehen können, die sie benötigen.
Wird ihnen dies verweigert, stirbt die Art langfristig aus. Besonders relevant ist dies in komplett veränderten und massiv ausgebauten Gewässern wie dem Schwarzbach, da die für Fische jeweils nötigen Bereiche schlicht und einfach viel weiter auseinander liegen, als in naturnahen Gewässern. In der Folge kommen früher sehr häufige Allerweltsarten, wie die bereits genannten Barbe oder Nase, heute im Schwarzbach nur noch in Restbeständen vor.
Hauptproblem ist hier das Fehlen von Kiesbänken, die als Laichhabitat und Kinderstube geeignet sind. Ohne diese haben die Jungfische und damit die Art dauerhaft keine Überlebenschance. Potentiell geeignete Laichhabitate sind weiter oben am Schwarzbach sowie am in Niederauerbach einmündenden Auerbach zu finden. Diese zu erschließen ist Hauptaufgabe der Fischtreppe an der Schließ.
Es gibt jedoch auch rechtliche Aspekte zu beachten: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aus dem Jahr 1999 fordert den Erhalt bzw. die Wiederherstellung des natürlichen Zustands der Gewässer. Wesentliches Kriterium hierfür ist die Durchgängigkeit für Fische. Die WRRL wurde 2003 in deutsches Recht überführt. Die Umsetzung obliegt den Gewässerunterhaltungspflichtigen.
Am Schwarzbach im Stadtgebiet ist dies die Stadt Zweibrücken. Die Umsetzung der WRRL ist eine sog. Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und muss umgesetzt werden.